Wenn nichts anderes vereinbart wurde, läuft Ihr Vertrag mit envia TEL auf unbestimmte Zeit und beginnt mit dem Vertragsabschluss. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat jederzeit möglich. Bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist die Kündigung erstmals zum Ende dieser Laufzeit möglich – ebenfalls mit einem Monat Frist. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und bleibt weiterhin mit einem Monat Frist kündbar.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich – zum Beispiel bei schwerem Zahlungsverzug (ab 100€ Rückstand), Manipulation an Technik, strafbaren Inhalten oder bei technischen Störungen, die eine Nutzung erheblich beeinträchtigen.
Bei einem Umzug erbringt envia TEL die Leistung an Ihrer neuen Adresse weiter – vorausgesetzt, der Dienst ist dort verfügbar. Sollte das nicht der Fall sein, kann unter Vorlage einer Meldebescheinigung ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Für die technische Umsetzung des Umzugs kann ein Aufwandspreis berechnet werden, maximal in Höhe der Kosten für einen Neuanschluss.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Kombipakete (z.B. Internet & Telefon) können nur vollständig gekündigt werden – eine Einzelkündigung von Teilleistungen ist nicht möglich. Zusatzleistungen haben jeweils eigene Laufzeiten und enden automatisch, wenn der Hauptvertrag beendet wird.
Wenn Sie ein envia TEL-E-Mailkonto nutzen, haben Sie nach Vertragsende weiterhin kostenlosen Zugriff auf Ihre E-Mails und können eine Weiterleitung einrichten – im Einklang mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
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