Am 6. November 2023 hatte ich ein Flugticket von Antalya nach Sarajevo mit einem Zwischenstopp in Istanbul. Der Flug von Antalya nach Istanbul hatte den Code TK2431 und der Flug von Istanbul nach Sarajevo den Code TK1023.
Ich kam pünktlich am Flughafen Antalya an und erhielt meine Bordkarten für beide Flüge. Nach meinem Flug von Antalya nach Istanbul ging ich zur Passkontrolle, um meinen Anschlussflug nach Sarajevo zu erreichen, und kam zum Gate. Der Mitarbeiter am Gate sammelte die Pässe und Bordkarten ein, bevor das Boarding begann, was mir ungewöhnlich vorkam. Er fragte mich nach dem Grund meiner Reise und ob ich ein Rückflugticket habe. Ich erklärte, dass ich ein Rückflugticket von einer anderen Fluggesellschaft habe und zeigte es ihm. Der Mitarbeiter teilte mir jedoch mit, dass das Ticket Hin- und Rückflug auf derselben PNR-Nummer haben müsse, was angeblich von Bosnien-Herzegowina gefordert werde. Als ich fragte, wo diese Regelung geschrieben steht, wurde mir kein schriftliches Regelwerk oder Dokument gezeigt. Letztendlich wurde mir der Zugang zum Flugzeug verweigert.
Weder auf der Website des Außenministeriums noch im Abschnitt über aktuelle Visaregeln von THY wird eine solche Regelung erwähnt. Am 7. November 2023 rief ich das Konsulat von Bosnien-Herzegowina in Istanbul unter der Nummer 0212 236 68 92 an, und die Mitarbeiterin dort informierte mich, dass es keine solche Regelung für türkische Staatsbürger gibt. Beim Kauf meines Flugtickets gab es keinen Hinweis auf diese Regel. Zum Beispiel wird für Flüge nach Montenegro eine solche Regelung erwähnt.
Wenn mir diese Regelung per E-Mail oder beim Ticketkauf im System angezeigt worden wäre, hätte ich entsprechend gehandelt oder der Mitarbeiter am Flughafen Antalya hätte mich darüber informieren sollen, dann hätte ich den ersten Flugabschnitt nicht angetreten. Durch diese Situation sind meine gesamten Urlaubspläne ruiniert, meine Hotelreservierungen sind verfallen. Ich fordere, dass THY meine materiellen und immateriellen Schäden ersetzt.
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