Gemäß dem deutschen Gewährleistungsrecht haben Sie als Verbraucher das Recht, eine neue, mangelfreie Sache zu verlangen, wenn die gekaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war. Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache an Sie bereits vorhanden gewesen sein.
In Ihrem speziellen Fall war die Tasche bei Übergabe mangelhaft, da sie defekt war. Daher haben Sie ein Anrecht auf eine neue, mangelfreie Tasche.
Das Angebot von Modanisa, die Tasche erneut zu einem höheren Preis zu bestellen, ist nicht verpflichtend für Sie. Stattdessen können Sie von Ihrem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen und Modanisa auffordern, Ihnen eine neue, mangelfreie Tasche zu liefern.
Falls Modanisa Ihrer Aufforderung nicht nachkommt, haben Sie die Möglichkeit, die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis zu erstatten. Sie können auch eine Minderung des Kaufpreises verlangen, die dem Wertverlust der mangelhaften Sache entspricht. Dies sind Ihre Rechte gemäß dem deutschen Gewährleistungsrecht.





























