Im September 2022 reichte ich persönlich einen Antrag zur Auflösung meines Kontos in der Postbank-Filiale München ein. Nach rund 20 Wochen erfolgte endlich eine Reaktion, in der die Vorlage einer Sterbeurkunde gefordert wurde. Trotzdem ist diese, obwohl ich sie vor sieben Wochen nachgereicht habe, bisher nicht aufzufinden. Zudem habe ich sämtliche erforderlichen Unterlagen für die Kontoschließung eines Sparbuchs/Gemeinschaftskontos in einer Nachlassangelegenheit vorgelegt, inklusive einer Sterbeurkunde, die mich als verwitweten Kontoinhaber bestätigt. Trotz meiner Beschwerden im Januar an verschiedene Standorte der Postbank und deren Beschwerdeabteilung in Berlin blieb eine Antwort aus. Die Hotline teilte lediglich mit, dass die Postbank viel Zeit benötige. Erst weitere Monate später reagierte die Postbank, verlangte jedoch zusätzlich zur Sterbeurkunde des Kontoinhabers auch die Sterbeurkunde meiner verstorbenen Ehefrau. Nach zahlreichen vergeblichen Versuchen, den Schließungsauftrag in den Filialen zu beschleunigen, habe ich schließlich ein Familienmitglied beauftragt, das Dokument persönlich vorzulegen. Trotz mehr als vier Monaten ist das Dokument noch immer nicht im System der Postbank erfasst. Meine Beschwerden blieben erfolglos, und selbst die Mitarbeiter am Telefon konnten keine Lösung bieten. Glücklicherweise konnte ich eine Bestätigung der Einreichung des Dokuments erhalten, nachdem der Mitarbeiter in München zunächst zögerte, diese auszustellen. Doch selbst nach 90 Tagen ist das Erbe noch nicht auf meinem Konto eingegangen, während es bei einer anderen Bank weniger als eine Woche dauerte. Die Dreistigkeit und Unfähigkeit der Postbank sind kaum zu fassen, und ich fühle mich der Willkür des Unternehmens machtlos ausgeliefert. Es scheint, dass nur öffentlicher Druck oder rechtliche Schritte die Postbank dazu bewegen können, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
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