Am 24. November 2025 hatte ich für den Pegasus-Flug mit der Flugnummer PC1011 auf der Strecke Istanbul Sabiha Gökçen – Köln ein Gepäckstück mit einem Gesamtgewicht von 38 kg dabei. Im Vorfeld der Reise habe ich mich an den Pegasus-Kundendienst gewandt, um eine klare Auskunft zu den Gepäckbestimmungen zu erhalten. Mir wurde dort mitgeteilt, dass für Gepäck in einem Koffer ein Höchstgewicht von 32 kg gilt, dass jedoch Gegenstände, die sich nicht in einem Koffer befinden und deren Maße 2 m x 2 m nicht überschreiten, im Rahmen des aufgegebenen Gepäcks entsprechend ihrem Gewicht transportiert werden können. Im Vertrauen auf diese Auskunft habe ich den betreffenden Gegenstand zum Flughafen mitgebracht. Am Flughafen wurde mir jedoch von den Pegasus-Mitarbeitern mitgeteilt, dass der Gegenstand wegen Überschreitung der 32-kg-Grenze nicht mitgenommen werden könne. Durch diese Entscheidung kam es zu einer erheblichen Benachteiligung, da ich mein Gepäck nicht wie geplant transportieren konnte. Infolge der entstandenen Situation musste ich für mein Gepäck zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 8.000 TRY tragen. Zudem habe ich bei Pegasus bereits eine offizielle Beschwerde eingereicht und ausdrücklich darum gebeten, die Tonaufzeichnungen des Gesprächs mit dem Kundendienst zu prüfen und mir diese auch schriftlich zur Verfügung zu stellen. Trotz dieses Anliegens habe ich bis heute keine positive oder auch nur klärende Rückmeldung erhalten. Ich bitte darum, die durch die falsche und widersprüchliche Auskunft des Kundendienstes entstandene Benachteiligung zu prüfen, mir die angeforderten Gesprächsaufzeichnungen schriftlich zugänglich zu machen und eine angemessene Lösung einschließlich Erstattung der mir entstandenen Kosten in Höhe von 8.000 TRY zu veranlassen.
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