Beschädigtes Beistellbett von Kaufland erhalten – Rücksendeschein und Erstattung erbeten

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Annegret
30 Dezember 2025 15:58
5

ich wende mich an Sie, weil das von mir bestellte Beistellbett, das ich als Reisebett nutzen wollte und das mir am 19.12.2025 geliefert wurde, bereits bei Erhalt kaputt war. Das Bett ist dadurch nicht nutzbar und entspricht nicht dem, was ich erwartet habe. Da die Ware von Anfang an beschädigt war, möchte ich das Beistellbett zurückschicken und bitte Sie daher, mir einen Rücksendeschein zur Verfügung zu stellen. Außerdem erwarte ich die vollständige Erstattung des Kaufpreises nach Eingang der Rücksendung. Ich bitte um eine zügige Rückmeldung und Abwicklung.

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