Probleme mit der Rückerstattung für stornierte Flüge
Ich musste meine Flüge am 23. September und 3. Oktober aufgrund einer vor zwei Wochen aufgetretenen Herzerkrankung stornieren. Doch das Unternehmen informierte mich telefonisch darüber, dass keine Rückerstattung erfolgen könne.
Diese Entscheidung verstößt gegen das Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502, insbesondere gegen die Artikel 52 und 48, sowie gegen die Vorschriften der Generaldirektion für Zivilluftfahrt zur Passagierrechte-Verordnung, die EU-Flugbestimmungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen des Dienstleisters.
Ein Unternehmen, das in der Türkei tätig ist, muss sich an die in diesem Land geltenden Gesetze halten. Ich erwarte, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Angelegenheit rechtmäßig zu klären.








