Beschwerde über starke Flugverspätung und unzureichende Betreuung bei Etihad Airways

03 November 23:29
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Am 15. Mai 2025 reiste ich gemeinsam mit meiner Ehepartnerin auf dem Etihad-Airways-Flug mit dem Reservierungscode PDN6HH von Kuala Lumpur über Abu Dhabi weiter. Auf dem ersten Flugabschnitt Kuala Lumpur–Abu Dhabi kam es aufgrund einer Verspätung der Fluggesellschaft zu einem deutlich verspäteten Abflug. Dadurch erreichten wir unser Endziel mit einer Gesamtverspätung von mehr als 7 Stunden.

Am Flughafen Abu Dhabi wurden wir etwa 7 Stunden lang zurückgehalten. Obwohl ein früherer Weiterflug mit anderen Fluggesellschaften möglich gewesen wäre, bestand Etihad darauf, uns mit dem eigenen Flug weiterzubefördern. Während der Wartezeit erhielten wir lediglich eine warme Mahlzeit und dazu nur ein kaltes, alkoholfreies Getränk. Nach SHY–Yolcu und den einschlägigen EU-Bestimmungen hätten wir bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden Anspruch auf mindestens zwei warme Mahlzeiten, verschiedene Getränke sowie kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefon oder E-Mail gehabt. Diese Rechte wurden uns nicht gewährt.

Zudem verpassten wir aufgrund der Verspätung unseren bereits zuvor gebuchten Anschlussflug, was zu zusätzlichem finanziellen Schaden und erheblicher Belastung führte. Nach der Ankunft mussten wir aufgrund eines Feiertags und hoher Auslastung weitere 9 Stunden warten.

Ich beschwere mich im Namen meiner Ehepartnerin und in meinem eigenen Namen darüber, dass die erforderlichen Leistungen bei Flugverspätungen nicht erbracht wurden, dass trotz einer nahezu 7-stündigen Verzögerung keine angemessene Entschädigung und Unterstützung gewährt wurde und dass der verpasste Weiterflug zu einem zusätzlichen finanziellen Verlust führte. Obwohl ich am 17.06.2025 per elektronischem Antrag bei der SHGM Beschwerde eingereicht habe, hat Etihad Airways bislang nicht reagiert.

Ich fordere die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 600 Euro pro Person entsprechend den internationalen Vereinbarungen und den Vorgaben des türkischen Luftfahrtrechts.

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