Im Dezember 2022 verstarb unerwartet meine beste Freundin, und die Beiträge für ihre private Krankenversicherung (PKV) wurden noch anteilig abgeführt. Der Todesfall wurde der Bayerischen Stiftung öffentlicher Dienst unverzüglich gemeldet, und es wurde die Möglichkeit eingeräumt, dies unter Angabe des polizeilichen Aktenzeichens zu überprüfen. Trotz mehrerer schriftlicher Hinweise auf den Todesfall wurde erst mit Schreiben vom 19. März 2023 mitgeteilt, dass die Versicherung erloschen sei. Überraschenderweise erhielt ich jedoch ein weiteres Schreiben, datiert vom 31. März 2023, mit einer Forderung in Höhe von 2.182,50 Euro. Zusätzlich wurde mit rechtlichen Schritten und der Einleitung eines sofortigen Prozesskostenhilfeverfahrens gedroht. Ein solches Verhalten ist an Dreistigkeit und Pietätlosigkeit kaum zu überbieten. Es ist völlig unverständlich, wie eine unberechtigte Forderung derart konsequent und schikanös gegenüber der Familie eines Verstorbenen eingetrieben werden soll. Eine Forderung gegenüber einer verstorbenen Person, ohne Rücksicht auf die Umstände, ist nicht nur unangemessen, sondern schlichtweg respektlos. Die Versicherung sollte sich schämen, auf diese Weise mit den Hinterbliebenen umzugehen. Solch ein Vorgehen wirft ein äußerst negatives Licht auf den Kundenservice und die moralischen Grundsätze der Versicherungskammer Bayern.
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