Nach Abschluss des Erbfalls meiner Schwester gab die ERGO-Versicherung Anfang Mai 2022 gegenüber dem Nachlassgericht München folgende Zusagen: Wenn der Erbe den Widerruf gemäß BGH-Urteil aufrechterhält und eine Kopie des Erbscheins übersendet, wird die Versicherungssumme sofort dem Nachlass zugerechnet und beim Nachlassgericht hinterlegt. Am 20. Mai 2022 sandte ich die angeforderten Unterlagen an ERGO. Da ich bis August 2022 keine direkte Mitteilung des Nachlassgerichts München über die Hinterlegung der Versicherungssumme erhalten hatte, wandte ich mich schriftlich an das Nachlassgericht und die Hinterlegungsstelle. In beiden Fällen erging eine negative Entscheidung (keine Gutschrift). Trotz meiner Schreiben und E-Mails an ERGO im Oktober und Dezember 2022 sowie weiteren Schreiben im Januar und Februar 2023 erhielt ich auf meinen Anruf vom 12.02.2023 keine zufriedenstellende Antwort, außer der Verzögerungstaktik „Wir werden das Problem prüfen und Sie so schnell wie möglich informieren“. Bis zum 20.03. passierte nichts, daher rief ich erneut bei ERGO an. Auf telefonische Anfrage bestätigte und antwortete ERGO noch am selben Tag (15:00 Uhr). Fazit: ERGO-direkt erfüllt hohe Ansprüche nicht und hält seine Versprechen nicht ein. Das Motto von ERGO-direkt lautet „Der Versicherte zahlt und überlässt uns den Rest“.
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