Versicherungskammer Bayern rühmt sich als Königliche Versicherung, will aber nicht bezahlen!
Im Juni 2023 haben wir unser Badezimmer renoviert, mit Unterstützung von Freunden, die gelegentlich zu Besuch kommen. Während des Abmontierens des Glaswaschbeckens halfen sie uns spontan beim Anheben, wobei das Seitenglas des Beckens leider zerbrach. Wir meldeten den Schaden umgehend der zuständigen Stelle (Versicherungskammer Bayern). Der zuständige Beamte bzw. Versicherungsvertreter, Herr Z., war jedoch nicht einmal in der Lage, die ersten zugesandten PDF-Bilder auf seinem Rechner zu öffnen oder zu bearbeiten. Nach etwa 5–6 Wochen erhielten wir von der Bayern Versicherung ein Formular mit der Bitte, zu beschreiben, was am 06.12.2018 passiert ist. Wir füllten das Formular aus und schickten es zurück. Seitdem warten wir vergeblich auf eine Entschädigung für den Schaden in Höhe von 1.300 Euro – und das, obwohl wir die Kosten für die Montage nicht einmal in Rechnung stellen wollten. ZUSAMMENFASSUNG: Warum sollte man eine Haftpflichtversicherung bei der "Königlichen Bayern Versicherung" abschließen, wenn diese sich bei der Regulierung querstellt? Es scheint, dass letztlich das Königlich Bayerische Landgericht darüber entscheiden muss!