Fossil Glasbruch nach einem Monat ohne äußere Einwirkung nicht als Sachschaden anerkannt

22. Mai 2024 11:5012

Ich habe die Uhr bei Fossil gekauft. Sie wurde kaum benutzt. Nach einem Monat bemerkte ich einen Sprung im Glas der Uhr. Daraufhin rief ich im Berliner Fossil Store an. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass Glasschäden normalerweise nicht von der Garantie abgedeckt sind, es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Materialfehler. Wenn das Glas der Uhr jedoch plötzlich und ohne äußere Einwirkung bricht, deutet dies eindeutig auf einen Materialfehler hin. Noch am selben Tag begab ich mich zum Fossil Store in Berlin und wies auf den Glasfehler hin. Der freundliche Verkäufer erklärte mir, dass er solche Schäden bereits zuvor gesehen habe und dass sie durch Hitze, wie zum Beispiel Sonnenlicht, verursacht werden könnten. In diesem Fall ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ich war sehr überrascht, da ich erwarte, dass eine Qualitätsuhr auch mäßigem Sonnenlicht in Deutschland standhalten kann. Wenn dann das Glas einer Fossil-Uhr bricht, sehe ich eindeutig einen Materialfehler.

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