Wenn die Sendungsverfolgung der Deutschen Post anzeigt, dass Ihr Einschreiben zugestellt worden ist, Sie es aber nicht erhalten haben, sollten Sie zunächst kontrollieren, ob der Zusteller das Paket eventuell bei einem Nachbarn oder an einem anderen Ablageort hinterlassen hat. Falls das Einschreiben weder bei Ihnen noch bei einem Mitglied Ihres Haushalts aufgefunden wurde, können Sie ab dem 8. Werktag nach der Einlieferung einen offiziellen Nachforschungsantrag stellen – sowohl für nationale als auch für internationale Sendungen – indem Sie das Online-Formular der Deutschen Post nutzen. Dabei benötigen Sie die Sendungsnummer, den Einlieferungsbeleg und gegebenenfalls Nachweise für den Wert.
Um den Nachforschungsantrag einzureichen, besuchen Sie die Webseite der Deutschen Post (Bereich „Nachforschung Einschreiben National“) oder laden Sie das PDF-Formular herunter und schicken es an „Deutsche Post AG, Kundenservice BRIEF, 53247 Bonn“. Alternativ können Sie den Kundenservice für Briefe unter der Telefonnummer 0228 4333112 kontaktieren (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 9–13 Uhr) oder das Online-Kontaktformular bzw. den Chat verwenden.
Wenn trotz Ihres Antrags (die Bearbeitung kann bis zu 32 Tage in Anspruch nehmen) kein Erfolg sichtbar wird, prüft die Post intern die Angelegenheit und gibt Ihnen das Ergebnis bekannt. Erst danach können Sie Schadensersatz beanspruchen. Halten Sie dazu die Einlieferungs- und Wertbelege bereit sowie gegebenenfalls Nachweise über entstandene Kosten. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden (Tel. 030 22480500, Mo–Fr 9–12 Uhr).

