Bauhaus lehnt Reparatur defekter Sonnenliege trotz Garantieforderung ab


Am 30. Juni habe ich über die Bauhaus-Website den Artikel „Klappbare Sonnenliege Weiß Blau“ bestellt und am 2. Juli erhalten. Ich habe die Liege ausschließlich am Strand und alleine, mit größter Sorgfalt, genutzt. Mein Gewicht beträgt 63 kg, und noch bevor ich sie 15–20 Mal benutzt hatte, fiel ein Teil aus dem Inneren des Verriegelungsmechanismus heraus. Dieser Defekt ist eindeutig auf ein Produktions- oder Mechanismusproblem zurückzuführen; es ist unmöglich, dass ich dieses Teil selbst entfernt oder beschädigt habe – ein Bedienfehler scheidet aus. Jetzt lässt sich die Liege nur noch einklappen, nicht mehr zurücklehnen, und steht in einem 90-Grad-Winkel.
Ich habe die Rechnung des Produkts vorliegen und mich an den Kundenservice gewandt. Dort wurde mir jedoch gesagt, dass nichts unternommen werden könne, da ich den Schaden nicht sofort nach Erhalt gemeldet hätte. Dass ein solches Problem trotz kurzer, sorgfältiger Nutzung auftritt und Ihr Unternehmen anschließend keinerlei Unterstützung bietet, hat mich enttäuscht. Ich habe Bauhaus stets weiterempfohlen, doch dieses Desinteresse trifft mich sehr. Die Ratenzahlung für das Produkt läuft noch, dennoch ist es nun unbrauchbar. In meinem Umfeld haben viele dieselbe Liege gekauft, aber nur meine ist defekt.
Ich fordere, dass das Produkt im Rahmen der Garantie repariert oder ausgetauscht wird. Ich bitte darum, den entstandenen Schaden zu beheben und eine Lösung zu finden.



















