Im November 2023 wurde mir in einer Sparkassenfiliale in Darmstadt ein Kfz-Versicherungsvertrag angeboten. Teil dieses Angebots war die Übernahme der schadensfreien Jahre meines Vaters, wodurch ich für das Jahr 2023 in die Entschädigungsstufe 3 und ab 2024 in die Schadensfreiheitsklasse 4 eingestuft werden sollte. Dies wurde mir mündlich zugesichert, obwohl ich den Beratern offenlegte, dass ich 2023 einen Bagatellschaden verursacht hatte und sich dies auch auf die Versicherung meines Vaters ausgewirkt hatte. Die Berater versicherten mir, dass dies keine Auswirkungen auf die geplante Einstufung habe. Fünf Monate nach Vertragsabschluss erhielt ich überraschend eine Überweisung über 170€. Nur zwei Tage später folgte ein Schreiben der Versicherung: Die ursprünglich zugesagte Einstufung könne aufgrund meiner Führerscheinregelung und der Schadenhistorie, die vom Vorversicherer gemeldet wurde, nicht übernommen werden. Statt der versprochenen SF-Klasse 4 wurde ich nun in die schlechtere Klasse „½“ eingestuft. Zur Verdeutlichung: In der SF-Klasse 4 beträgt der Beitragssatz für die Kfz-Haftpflichtversicherung etwa 52%, während er in der SF-Klasse ½ bei etwa 84% liegt. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Daraufhin kontaktierte ich erneut den zuständigen Berater. Dieser zeigte sich überrascht und kündigte an, sich zurückzumelden, sobald er nähere Informationen habe. Zudem bat er mich, den überwiesenen Betrag zurückzuerstatten, was ich auch tat. Leider erhielt ich nie eine Rückmeldung. Stattdessen schickte mir die Versicherung eine weitere Zahlungsaufforderung – diesmal mit einem Zuschlag von 30€, da angeblich meine Zahlungsmethode geändert worden sei.
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