Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da mein Koffer auf dem Flug QR 69 von Doha nach Frankfurt am 9. April 2025 erheblich beschädigt wurde. Der Flug hatte Boarding um 00:55 Uhr und Abflug um 01:55 Uhr. Bei der Ankunft in Frankfurt stellte mein Sohn fest, dass der Koffer stark beschädigt war. Leider war ihm nicht bewusst, dass solche Schäden unmittelbar am Flughafen gemeldet werden müssen.
Der Koffer weist folgende Schäden auf:
Eine deutliche Beule im Gehäuse
Ein Stück der äußeren Hartschale ist abgebrochen
Ein Rad ist vollständig abgebrochen
Die integrierte Kette zum Verschließen ist aufgerissen
Ich bitte Sie daher, den Schaden nachträglich zu prüfen und eine angemessene Entschädigung gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens (Artikel 17 Abs. 2) zu gewähren, welches Fluggesellschaften zur Haftung bei Schäden an aufgegebenem Gepäck verpflichtet, sofern der Schaden während der Beförderung entstanden ist.
Da es sich um einen erheblichen Schaden handelt, bitte ich um eine nachträgliche Prüfung und Erstattung bzw. Entschädigung. Fotos des beschädigten Koffers sowie die Bordkarte und Gepäckabschnitte kann ich auf Wunsch gerne nachreichen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und hoffe auf eine schnelle und kulante Lösung.
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