Am 23.06.2025 habe ich mich an das Chery-Servicezentrum Tan Oto in Ankara gewandt, da der Sicherheitsgurt auf der Fahrerseite meines Fahrzeugs deutliche Abnutzungsspuren zeigte. Der zuständige Mitarbeiter vor Ort prüfte den Gurt und meinte, dies könne vermutlich über die Garantie geregelt werden, woraufhin ein Garantieantrag gestellt wurde.
Nach drei Wochen erhielt ich keinerlei Rückmeldung. Erst nach mehrfachem Nachfragen wurde mir schließlich mitgeteilt, dass der Schaden nicht als Garantiefall anerkannt werde, da ich ihn angeblich selbst verursacht hätte. Als ich nachfragte, wie ich das überhaupt getan haben sollte, verwies mich Tan Oto lediglich an Chery Türkiye weiter – mit der Aussage: „Wir wissen es nicht.“
Auch Chery Türkiye konnte mir bislang keine klare Antwort geben – stattdessen wurde wieder ein Rückruf versprochen. Kurz darauf rief mich erneut Tan Oto an und wiederholte dieselbe Behauptung. Auf meine erneute Nachfrage hin bekam ich wieder nur die Antwort: „Wir wissen es nicht.“
Deshalb frage ich hiermit erneut offiziell: Wie genau soll ein Fahrer einen Sicherheitsgurt – ein sicherheitsrelevantes Bauteil – durch normale Nutzung selbst beschädigt haben? Wenn Sie diese Entscheidung nicht nachvollziehbar begründen können, werde ich rechtliche Schritte einleiten, um mein Anliegen auf gerichtlichem Weg zu klären.
Kommentare