Westfälische Provinzial Versicherung Schäden sind nicht geregelt.
Die Schäden sind noch nicht reguliert. In diesem Fall bildeten das bei Ihnen versicherte Fahrzeug und der bei HDI versicherte Anhänger ein Gespann. Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2010 (Az. IV ZR 279/08) haften bei einer Doppelversicherung sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeugs als auch die des Anhängers je zur Hälfte für die im Innenverhältnis verursachten Schäden. Die Haftpflichtversicherungen des Anhängers und des Zugfahrzeugs treten hierbei als Gesamtschuldner auf, und jede Partei ist für die Zahlung an den Unfallgeschädigten verantwortlich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist normalerweise für die Schadensregulierung zuständig, behält jedoch das Recht, die Hälfte der von der Anhängerversicherung gezahlten Entschädigung zurückzufordern. Aufgrund dieser Sachlage kann das Opfer seinen Anspruch gegen beide Versicherungsunternehmen geltend machen. Ich bitte Sie daher, meinen Schaden umgehend zu regulieren.
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