Nach meinem Flug am 14.11.2025 mit der Verbindung xq0209 von Dubai aus bemerkte ich bei der Gepäckausgabe, dass der Tragegriff meines Koffers der Marke Tutqn gebrochen war. Ich meldete den Vorfall sofort den zuständigen Mitarbeitern am Flughafen und erhielt ein Formular, jedoch ohne jegliche Referenz- oder Vorgangsnummer.
Anschließend wollte ich über die Internetseite von Sunexpress das Formular für beschädigtes Gepäck ausfüllen, da der QR-Code auf dem mir gegebenen Blatt nicht funktionierte. Obwohl ich meine Flugnummer korrekt eingab, erhielt ich die Meldung „Flug nicht gefunden“ und konnte nicht fortfahren. Dadurch konnte ich meine Meldung nicht übermitteln und mein Schaden wurde nicht bearbeitet.
Aufgrund des gebrochenen Tragegriffs fordere ich einen Austausch meines Koffers durch ein gleichwertiges Modell, andernfalls die Rückerstattung des entsprechenden Betrags. Sollte meine Benachteiligung nicht behoben und innerhalb von 3 Tagen keine Rückmeldung an mich erfolgen, werde ich den Fall dem Verbraucherschlichtungsausschuss vorlegen. Bei Nichterfüllung sämtlicher Forderungen behalte ich mir vor, über das Vollstreckungsamt eine Wertfeststellung der zuständigen Handelskammer einzuholen und anschließend die gesetzlichen Schritte zur Eintreibung meiner Forderung, einschließlich Vollstreckungskosten und Anwaltsgebühren, einzuleiten.
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