Am 01.04.2023 habe ich das Salomon X Ultra 4 GTX Modell in der Manta Outdoor Filiale im Winstown Einkaufszentrum in Diyarbakır gekauft. Nach einiger Zeit begannen die hinteren Bereiche der Schuhe abzunutzen, und die Schnürbereiche zeigten starke Abnutzung bis hin zum drohenden Abriss. Deshalb wollte ich die Schuhe in der Filiale zur Garantieprüfung einsenden lassen.
Dort wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Garantie direkt bei Salomon zwei Jahre beträgt, beim Kauf über ihr Geschäft jedoch nur ein Jahr. Diese Einschränkung wurde mir beim Kauf nicht mitgeteilt, was für mich nicht nachvollziehbar ist. Ich erwarte, dass mein Produkt entweder ersetzt oder zumindest zur Garantieprüfung eingesendet wird. Sollte sich herausstellen, dass der Schaden durch meine Nutzung entstanden ist, akzeptiere ich das, aber die Garantiezeit darf nicht willkürlich verkürzt werden.
Da die gesetzlich vorgeschriebene Garantie von zwei Jahren durch verschiedene Händler nicht eigenmächtig reduziert werden sollte, habe ich das Anliegen bereits dem Verbrauchergericht vorgelegt. Eine Marke wie Salomon sollte sicherstellen, dass ihre Kunden nicht durch unklare und uneinheitliche Garantiepraktiken benachteiligt werden. Wer hochwertige Schuhe für ₺6.000 kauft, sollte auch einen verlässlichen Kundenservice erwarten können.
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