Wenn Sie Mängel oder Transportschäden an gelieferten Artikeln feststellen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
1. Reklamation beim Lieferanten: Wenn Sie offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, einschließlich Transportschäden, feststellen, sollten Sie diese Mängel sofort gegenüber dem Mitarbeiter des Versanddienstleisters reklamieren. Stellen Sie sicher, dass die Mängel oder Schäden dokumentiert werden, z. B. durch Fotos, und lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen.
2. Kontakt mit Otto: Melden Sie die Mängel oder Transportschäden umgehend an Otto oder den entsprechenden Verkäufer. Dies kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie sollten die genauen Anweisungen zur Meldung von Mängeln auf der Otto-Website oder in den Lieferunterlagen finden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Versäumnis der Rüge von Mängeln oder Transportschäden keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat. Sie haben weiterhin Anspruch auf die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte, auch wenn die Mängel erst nach der Lieferung festgestellt werden. Es ist jedoch ratsam, Mängel oder Transportschäden so früh wie möglich zu reklamieren, um den Prozess zu erleichtern.





