18 Monate nach Kündigung fordert die Gothaer Allgemeine Versicherung plötzlich Versicherungsleistungen und hohe Anwaltskosten. Als langjähriger Astel-Kunde, der von der Gothaer Allgemeine Versicherung übernommen wurde, hatte ich bis dahin keine negativen Erfahrungen gemacht. Wegen meines Umzugs aus Deutschland kündigte ich mehrere Verträge, darunter auch die Haftpflichtversicherung bei der Gothaer. Ich ging davon aus, dass alle Angelegenheiten geklärt seien, zumindest bei den anderen Verträgen wie Strom, Internet und Mobilfunk. Etwa 18 Monate nach der Kündigung erhielt ich plötzlich von einer Anwaltskanzlei ein Schreiben an meine letzte deutsche Adresse. Der Inhalt des Schreibens war alarmierend: Es wurden überhöhte Forderungen (mehr als das 2,5-fache der tatsächlichen Prämiensumme) und eine beängstigende Tonalität mit einer kurzen Zahlungsfrist gestellt. Das Schreiben erwähnte frühere Schreiben (Mahnungen und Abmahnungen), die ich nie erhalten habe. Auch die Gothaer hatte sich nach der Kündigung nie bei mir gemeldet, obwohl sie immer meine aktuellen Kontaktdaten hatte. Nach Rücksprache mit der Gothaer und einer Beschwerde wurde ich einfach zurück an die Anwaltskanzlei verwiesen. Es scheint, als ob die Angelegenheit dort begraben wurde. Warum sollte eine Kanzlei auf eine leichtfertige Forderung verzichten, wenn sie dadurch auf ein Honorar verzichten könnte? Und warum sollte die Gothaer das zulassen? Angeblich soll die Gothaer „intern ausgehandelt“ haben, dass ich stattdessen mit einer Anwaltskanzlei sprechen soll. Kümmert sich die Versicherungsgesellschaft nicht um ihren guten Ruf? Hat die Gothaer eine schlechte Qualitätskontrolle? Das mangelhafte Anzeigenmanagement sorgt dafür, dass ich mich gezwungen sehe, öffentlich über diese Angelegenheit zu beschweren.
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