BYD Seal u EV ab Werk mit defektem Multimediasystem verdeckter Mangel

Versteckter Mangel beim Neuwagen Multimediadisplay – Verstoß gegen Verbraucherrechte
Mein Mandant hat am 04.07.2025 einen BYD Seal u EV Design als Neufahrzeug erworben. Bereits bei der Fahrzeugübergabe wurde nach dem Entfernen der Schutzfolie auf dem Multimediabildschirm eine Deformation (z. B. Kratzer) auf der Oberfläche festgestellt.
Dieser Mangel trat also bei der ersten Nutzung des Fahrzeugs auf und stellt einen versteckten Herstellungsfehler dar.
Gemäß den Artikeln 8 ff. des türkischen Verbraucherschutzgesetzes Nr. 6502 ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher mangelfreie Ware zu liefern. Aufgrund der nachweislich ab Werk bestehenden Beschädigung ist der Fall als „mangelhafte Ware“ zu bewerten. Unter Vorbehalt aller gesetzlichen Mängelrechte wird der erforderliche Rechtsweg eingeleitet.
Wir fordern daher, den Mangel umgehend zu beheben, und weisen darauf hin, dass der rechtliche Prozess andernfalls fortgeführt wird.
Ein Neuwagen muss die erwartete Qualität und Nutzungssicherheit bieten. Die festgestellte Abweichung hat zu berechtigter Enttäuschung geführt. Wir bitten BYD daher, die notwendige Sensibilität zu zeigen und eine zügige Lösung einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen

Kommentare