Allianz verweigert Schadenszahlung trotz klarer Zusage und verursacht zusätzlichen Ärger

2024 **15586 / 1 Beschwerde über einen Schadensfall.
Ich ging zu einer Agentur, um eine Kfz- und Hausratversicherung abzuschließen. Während des Gesprächs drängte mich der Mitarbeiter, zusätzlich eine Hausversicherung abzuschließen, obwohl ich das nicht geplant hatte. Mit dem Argument: „Falls der Wasserhahn platzt, Glas zerbricht oder elektronische Geräte bzw. Haushaltsgeräte kaputtgehen, übernimmt die Versicherung“, ließ ich mich überreden, auch das Haus zu versichern.
Sechs Monate später lösten sich die Fliesen auf einer etwa 2 Meter langen Fläche an der Wand des Badezimmers meines 14 Jahre alten Hauses, das zuvor niemals Schäden aufwies. Diese Wand ist die gemeinsame Wand zur Nachbarwohnung. Der Fliesenbereich beträgt insgesamt 41 Quadratmeter. Ich meldete den Schaden der Versicherung und eröffnete eine Schadensakte. Man sagte mir: „Lassen Sie die Reparatur mit Rechnung durchführen, schicken Sie uns die Rechnung und Fotos, dann zahlen wir.“
Da der Tagessatz eines Handwerkers bei 3000 Lira und der eines Hilfsarbeiters bei 1500 Lira liegt und selbst für kleinere Arbeiten ein voller Tagessatz verlangt wird, entschied ich mich, um Kosten zu sparen, einen Teil der Arbeit selbst zu übernehmen. Nach Verhandlungen ließ ich die Reparatur für 2300 Lira plus Mehrwertsteuer durchführen, anstatt 5000–7000 Lira zu zahlen. Ein Gutachter wurde nicht geschickt, niemand begutachtete den Schaden vor Ort, die Materialien oder die Arbeit. Dennoch wurde die Zahlung mit der Begründung „mangelhafte Arbeit“ oder „fehlerhaftes Material“ abgelehnt.
Es geht mir nicht um das Geld, der Betrag ist gering. Aber was ist, wenn ein elektronisches Gerät kaputtgeht? Werden sie dann von Bedienungsfehler sprechen? Oder wenn der Wasserhahn platzt, von mangelhaften Materialien? Um „fehlerhaftes Material“ festzustellen, sind Tests in einem Labor erforderlich. Um „mangelhafte Arbeit“ zu behaupten, müsste eine Begutachtung vor Ort stattfinden.
Ich habe Einspruch bei der Versicherung eingelegt. Falls nötig, werde ich den Fall vor die Schlichtungsstelle für Verbraucher oder vor ein Verbrauchergericht bringen und eine Untersuchung durch gerichtlich bestellte Sachverständige beantragen. Warum schließen wir überhaupt eine Versicherung ab? Etwa, damit sie unser Geld ohne Gegenleistung einstreichen?




