Mit meinem Fahrzeug mit dem Kennzeichen (3* *** *8) hatte ich am 02.08.2023 auf der Autobahn Gaziantep-Diyarbakır nahe der Stelle Nurdağı einen Reifenschaden am linken hinteren Reifen, woraufhin ich gegen die Leitplanke stieß. Ich sicherte sofort die Straße und informierte die Polizei. Die herbeigerufenen Einsatzkräfte nahmen einen Bericht auf und brachten das Fahrzeug mit Hilfe eines Abschleppwagens zur Werkstatt. Am nächsten Tag informierte ich meine Versicherungsgesellschaft über den Vorfall. Ich wies darauf hin, dass ein Bericht erstellt worden war und dass die Leitplanken bei dem Unfall beschädigt wurden. Die Versicherungsgesellschaft teilte mir mit, dass aufgrund des Einzelfalls des Unfalls keine finanzielle Entschädigung für das Fahrzeug, sondern nur die Kosten für die Leitplanke übernommen würden. Etwa 4-5 Monate nach dem Unfall erhielt ich vom Generaldirektorium für Autobahnen eine Benachrichtigung, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass ich die Kosten für die Leitplanke tragen müsste. Als ich erneut meine Versicherungsgesellschaft kontaktierte, wurde mir keine klare Auskunft gegeben, sondern man empfahl mir, mich mit den Autobahnen in Verbindung zu setzen. Als ich die Autobahnen kontaktierte, wurde mir mitgeteilt, dass die Angelegenheit mit der Versicherungsgesellschaft verbunden sei und dass die Versicherungsgesellschaft die finanziellen Schäden tragen müsse. Als ich in meinen persönlichen Akten auf E-Devlet nachsah, stellte ich fest, dass die Versicherungsgesellschaft noch keine Zahlung geleistet hatte und dass der Fall noch offen war. Die Kosten für die Leitplanke sollten von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden, aber es wurde keine Zahlung geleistet.
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