Gemäß den Informationen von Turkish Airlines gelten folgende Richtlinien und Empfehlungen für schwangere Passagiere:
Flugreisen in der Schwangerschaft:
- Vor der 28. Schwangerschaftswoche können schwangere Frauen ohne ärztliches Attest fliegen.
- Bei Einlingsschwangerschaften ist zwischen der 28. und 35. Schwangerschaftswoche das Fliegen mit einem ärztlichen Attest möglich, das besagt, dass keine besonderen Gründe gegen die Flugreise sprechen.
- Bei Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen zwischen der 28. und 31. Schwangerschaftswoche mit einem ärztlichen Attest erlaubt.
- Ab der 36. Schwangerschaftswoche bei Einlingsschwangerschaften und ab der 32. Schwangerschaftswoche bei Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen mit Turkish Airlines nicht gestattet, auch nicht mit einem ärztlichen Attest.





