Am 23.01.2026 war ich mit dem Flug PC1016 von Köln/Bonn nach Istanbul gebucht. Dieser Flug hatte eine Verspätung von mehr als sechs Stunden. Zum Zeitpunkt des geplanten Abflugs herrschten am Flughafen Köln/Bonn keine außergewöhnlichen Wetterbedingungen, und die Flüge anderer Airlines wurden planmäßig durchgeführt. Nach den mir vorliegenden Informationen beruhte die erhebliche Verspätung auf organisatorischen und operativen Planungsproblemen von Pegasus Airlines. Durch diese massive Verspätung konnte ich an wichtigen geschäftlichen Terminen nicht teilnehmen und habe dadurch potenzielle geschäftliche Möglichkeiten verpasst, was für mich einen erheblichen Schaden zur Folge hatte. Trotzdem wurde mein Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) von Pegasus Airlines abgelehnt. Das Unternehmen hat sich lediglich entschuldigt und mitgeteilt, dass keine Entschädigung gezahlt werden könne. Auf meine anschließende ausführliche E-Mail mit der Bitte um Klärung erhielt ich erneut exakt dieselbe Standardantwort wie zuvor, was bei mir den Eindruck erweckt, dass berechtigte Anliegen von Passagieren nicht ernsthaft geprüft werden. Mit dieser Beschwerde fordere ich eine angemessene Tazminatszahlung im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 für die erlittene Verspätung und die daraus resultierenden Folgen. Zudem erwarte ich eine individuelle, nachvollziehbare Stellungnahme zu meinem Fall, anstatt weiterer automatisierter Standardantworten. Sie können sich entscheiden, mit Pegasus zu fliegen, aber Sie müssen hoffen, dass alles gut läuft, denn wenn etwas schiefgeht, steht Pegasus nach meiner Erfahrung nicht hinter seinen Fluggästen. Kutsal G.
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