Instant Gaming Verkaufte Mir Einen Bereits Eingelösten Steam Wallet Code

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28 Mai 02:26
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ich wende mich an Sie, um eine formelle Beschwerde zu meiner Bestellung mit der Nummer #174642427 vom 26.05.2026 einzureichen. Es handelt sich um einen Steam-Wallet-Code im Wert von 30 Euro, den ich über Ihre Plattform Instant Gaming erworben habe. Der von Ihnen gelieferte Steam-Wallet-Code konnte von mir zu keinem Zeitpunkt erfolgreich eingelöst werden. Direkt nach Erhalt habe ich den Code in meinem Steam-Account eingegeben, jedoch ohne Erfolg. Im Anschluss habe ich den Steam-Support kontaktiert und dort ein offizielles Ticket eröffnet sowie alle geforderten Informationen eingereicht. Vom Steam-Support wurde mir schriftlich bestätigt: „According to our information, this Steam Wallet code has already been redeemed in our system.“ Damit steht fest, dass der betreffende Code in Steam bereits eingelöst worden ist. Gleichzeitig hat mich Steam ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich der Verkäufer den Fall klären und eine Lösung anbieten kann, und mich daher an Sie verwiesen. Trotz dieser offiziellen Bestätigung teilen Sie mir nun mit, dass der Code angeblich erst nach meinem Kauf aktiviert worden sei. Diese Aussage steht im klaren Widerspruch zu meiner tatsächlichen Nutzung, da ich den Code niemals erfolgreich einlösen konnte und dies durch die Rückmeldung von Steam belegt ist. Dennoch wird mein Fall bislang ohne nachvollziehbaren Nachweis Ihrerseits abgelehnt. Da es sich um digitale Ware handelt, die laut Steam bereits vor oder unabhängig von meiner Nutzung eingelöst war, fordere ich letztmalig entweder einen funktionierenden Ersatzcode derselben Wertstufe oder eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags. Sollte weiterhin keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich den gesamten Vorgang, einschließlich der Antworten des Steam-Supports, der Bestellunterlagen und der bisherigen Kommunikation, an meinen Zahlungsanbieter sowie an die zuständigen Verbraucher- und Beschwerdestellen weiterleiten. Außerdem bitte ich darum, dass mein Fall abschließend intern von einem Supervisor oder der zuständigen Fachabteilung geprüft wird. Mit freundlichen Grüßen Anne Christin Feu****

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