Barkibu lehnt 335,20 € für Tränenpunkt-OP trotz Vollschutz ab

Ich habe seit Februar 2026 für meine Hündin Lissy eine Vollschutz-Hundeversicherung bei Barkibu abgeschlossen. Am 22.05.2026 wurde bei ihr festgestellt, dass die unteren Tränenpunkte von Geburt an fehlen. Nach Überweisung durch unsere Haustierärztin wurden diese Tränenpunkte am 04.08.2026 unter örtlicher Betäubung eröffnet und gespült. Obwohl es sich hierbei um eine angeborene Fehlbildung handelt, die laut Versicherungsvertrag abgesichert ist, hat Barkibu die Kostenübernahme abgelehnt. Als Begründung wurde auf eine angebliche Vorerkrankung verwiesen, da Lissy im Jahr 2025 eine allergische Bindehautentzündung des Auges hatte. Laut der behandelnden Augentierärztin besteht jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen dieser allergischen Reaktion auf Pollen und der nun festgestellten, angeborenen Fehlbildung der Tränenpunkte. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Diagnosen. Die Tierärztin hat dies auch schriftlich bestätigt, und diese ärztliche Bescheinigung liegt Barkibu bereits vor. Zudem wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Tränenpunkte nicht verklebt waren, sondern von Geburt an gar nicht angelegt wurden. Trotz mehrfacher schriftlicher Kontaktaufnahme mit Barkibu, der Übersendung der ärztlichen Bescheinigung sowie einer gesonderten Beschwerde nach der Ablehnung wurde an der Entscheidung festgehalten. Für die Eröffnung und Spülung der Tränenpunkte unter örtlicher Betäubung sind uns Kosten in Höhe von 335,20 Euro entstanden, deren Erstattung wir auf Basis des bestehenden Vollschutzvertrags erwarten. Ich bitte Barkibu daher um erneute Prüfung des Falls, um eine Korrektur der aus unserer Sicht fehlerhaften Einstufung als Vorerkrankung und um die vollständige Erstattung der Behandlungskosten in Höhe von 335,20 Euro.

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