Wenn Ihr Brief von der Deutschen Post beschädigt angekommen ist, sollten Sie zunächst Fotos des Schadens anfertigen und so schnell wie möglich eine Reklamation einreichen – entweder telefonisch (Hotline 0228 4333112, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr) oder per E-Mail an impressum. brief@deutschepost. de. Außerdem ist das Online-Kontaktformular auf deutschepost. de/meinkundenservice nützlich.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet die Deutsche Post für Einschreiben bis zu einem Betrag von 25 Euro, bei grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Wertsendungen möglicherweise sogar ohne Begrenzung.
Falls Ihr Einschreiben von hohem Wert war und der Schaden erheblich über den üblichen Rahmen hinausgeht, sollten Sie in Ihrer Reklamation Nachweise über den Wert und die Einlieferung beifügen. Eine Antwort auf Ihre Reklamation kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wenn die Post nicht reagiert oder die Haftung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, sich an externe Stellen zu wenden: Verbraucherzentralen stehen Ihnen beratend zur Seite, und die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden unter der Telefonnummer 030 22480500 (montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr) oder über ein Online-Formular entgegen.
Bei erheblichen Schäden oder wenn Fristen wegen verspäteter Zustellungen versäumt wurden, kann es sogar sinnvoll sein, rechtliche Schritte einzuleiten, wie zum Beispiel eine Schadenersatzklage – das OLG Köln sprach in einem Expressfall 18. 000 Euro zu.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit dem Versand gemacht? Hinterlassen Sie Ihre Beschwerde bei xolvie oder teilen Sie sie in den Kommentaren.
