An die Generaldirektion von Air Albania,
Für meinen Air Albania Flug ZB1010 von Tirana nach einer Stadt in der Türkei am 28. September 2025 hatte ich ein Ticket mit geplanter Abflugzeit um 12:20 Uhr. Ohne vorherige klare Information wurde dieser Flug storniert und auf 17:40 Uhr verlegt. Der Flug wurde schließlich unter der Nummer ZB1003 erst um 21:06 zum Boarding aufgerufen, um 21:45 durchgeführt und erreichte die Ankunftsstadt gegen 23:25. Dadurch kam es zu einer Verspätung von insgesamt rund 9 Stunden und 25 Minuten.
Während dieser langen Verzögerung erhielt ich keine ausreichende Auskunft und es wurde keinerlei Verpflegung, Orientierungshilfe oder sonstige Unterstützung bereitgestellt. Dies führte zu erheblicher Beeinträchtigung.
Die entstandene Verspätung begründet gemäß der SHY–YOLCU Verordnung sowie der EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung.
In diesem Rahmen fordere ich:
1. Die schriftliche Mitteilung des offiziellen Grundes für die Flugverspätung,
2. Die Auszahlung der nach EU261/2004 für Verspätungen von mehr als drei Stunden vorgesehenen Entschädigung in Höhe von 250 Euro,
3. Die Durchführung der erforderlichen Prüfung im Rahmen meiner Passagierrechte.
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