Mitte November 2023 hatte ich ein Paar Tamaris-Sandalen gekauft, die ich nach einer Saison das erste Mal im Juni dieses Jahres getragen habe. Bereits beim zweiten Tragen habe ich mir den Knöchel verstaucht, da die Sandalen eine hohe Sohle und eine glatte Innensohle haben. Glücklicherweise blieb ich von einem Bänderriss verschont, doch die Schuhe waren nicht mehr nutzbar, da sich der Riemen gelöst hatte. Ich besitze mehrere Schuhe von Tamaris und hatte bisher nie solche Probleme. Nachdem ich den Kundenservice kontaktiert und Fotos des Schadens eingereicht hatte, erhielt ich folgende Antwort: "Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Ihre Beschwerde wurde geprüft. Die Rückgabe der Ware ist möglich, wenn ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vorliegt, der bereits beim Erhalt der Ware bestand. Da Sie die Schuhe jedoch bereits getragen haben und der Defekt mehr als sechs Monate nach dem Kauf auftrat, gilt § 476 BGB. Innerhalb der ersten sechs Monate wird ein Sachmangel als ursprünglich vorhanden vermutet, danach liegt die Beweislast jedoch beim Kunden. Bitte weisen Sie daher nach, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand. In diesem Fall prüfen wir Ihre Reklamation gern weiter." Ich bin unsicher, wie ich diesen Nachweis erbringen soll. Klar ist jedoch: Ich trage im Winter keine Sandalen, weshalb ich die Schuhe nur wenige Wochen genutzt habe, bevor das Problem auftrat – keinesfalls sechs Monate.
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