Ich habe bei Sunexpress ein Ticket mit dem PNR-Code DYYU28 gekauft, das am 18. Januar 2026 um 15:35 Uhr den Flug von … nach Düsseldorf sowie am 30. Januar 2026 um 14:15 Uhr den Rückflug von Düsseldorf nach … umfasst. Die Gesamtzahlung in Höhe von 454,45 Euro habe ich mit meiner Kreditkarte geleistet. Allerdings wurde mein Hinflug von Sunexpress einseitig storniert, und zu dieser Stornierung erhielt ich lediglich eine E-Mail – über keinen weiteren Kanal wurde ich informiert.
Da ich meine E-Mails nicht ständig kontrolliere, bemerkte ich die Stornierung erst am 20.11.2025 gegen 19:00 Uhr völlig zufällig. Als ich den Kundenservice anrief, wurde mir als Ersatz für den gestrichenen Flug der Flug am 18. Januar 2026 um 11:40 Uhr angeboten, für den man von mir zusätzlich etwa 121,55 Euro unter dem Titel „Versicherungsgebühr“ verlangte. Diese Uhrzeit ist für mich jedoch ungeeignet und es ist mir an diesem Tag zu dieser Zeit faktisch unmöglich zu fliegen.
Deshalb bat ich um eine Terminänderung auf Hinflug 22. Januar und Rückflug 1. Februar. Beim ersten Gespräch teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass dies möglich sei, doch später wurde ich erneut angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass eine Umbuchung auf ein anderes Datum nicht möglich sei, da der Zeitunterschied zwischen dem gestrichenen Flug und dem angebotenen Flug um 11:40 Uhr weniger als 5 Stunden betrage, man jedoch trotzdem eine Zusatzgebühr von mir verlange. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich aufgrund der Economy-Klasse meines Tickets von diesen Rechten nicht profitieren könne. Obwohl Sunexpress derjenige ist, der den Flug storniert und mich dadurch belastet, soll die Verantwortung mir zugeschoben werden.
Auf der offiziellen Website von Sunexpress wird unter Bezugnahme auf die EU-Verordnung 261/2004 klar angegeben, dass im Falle einer Flugannullierung der frühestmögliche Alternativflug bereitgestellt werden muss und dass der Passagier, falls die angebotene Alternative ungeeignet ist, Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises hat. Dennoch werde ich auf eine für mich ungeeignete Uhrzeit verwiesen, und für passende Termine werden sowohl Hindernisse geschaffen als auch zusätzliche Gebühren verlangt. Mir wurde sogar gesagt, dass mein Ticket verfällt, wenn ich die für mich unzumutbare Uhrzeit – aufgrund eines chirurgischen Eingriffs – nicht annehme.
Aus all diesen Gründen fordere ich, dass entweder ohne jegliche Zusatzkosten der Hinflug auf den 22. Januar 2026 um 11:40 Uhr und der Rückflug auf den 1. Februar 2026 um 14:15 Uhr geändert wird oder mir der von mir bezahlte Ticketpreis vollständig, ohne Abzüge und ohne Bedingungen zurückerstattet wird. Ich verlange, dass diese Belastung umgehend gemäß den von Sunexpress selbst veröffentlichten Regeln und der einschlägigen EU-Verordnung behoben wird.
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