Das Pandora Armband, das ich am 09.02.2025 im Pandora Geschäft gekauft habe, wurde beschädigt, nachdem sich der Verschluss geöffnet und das Armband auf den Boden gefallen war. Die Garantie besteht weiterhin, und ich bin der Ansicht, dass der Schaden auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist.
Das Armband wird von meiner 12-jährigen Tochter getragen, doch das Geschäft stufte den Schaden als Benutzerfehler ein. Wenn Kinder dieses Produkt angeblich nicht nutzen können, halte ich es für falsch, dass es dennoch verkauft und empfohlen wird. Im Geschäft wurde erwähnt, dass es für Kinder einen zusätzlichen Sicherheitsverschluss gebe — darüber wurde ich beim Kauf jedoch nicht informiert, weshalb ich mich benachteiligt fühle.
Zudem wollte das Geschäft das Armband nicht einmal zur Prüfung annehmen und teilte mit, dass es inzwischen kein solches Prüfverfahren mehr gebe. Ein Produkt ohne jegliche Untersuchung sofort als „Benutzerfehler“ einzustufen und damit von der Garantie auszuschließen, ist weder mit den Garantiebestimmungen noch mit dem Verbraucherschutz vereinbar.
Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz (Nr. 6502) fordere ich, dass das Armband im Rahmen der Garantie erneut und objektiv geprüft wird. Falls erforderlich, soll eine kostenlose Reparatur durchgeführt werden; ist diese nicht möglich, erwarte ich den Austausch gegen ein neues Armband und, falls auch das nicht möglich ist, die Rückerstattung des Kaufpreises.
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