Wenn Ihre Fluggesellschaft Ihren Flug ohne Ihr Wissen annulliert hat, sollte sie Ihnen entweder einen Alternativflug oder eine vollständige Rückerstattung anbieten.
Für Ihren Rückerstattungsantrag können Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. In der EU gilt die Verordnung 261/2004, die besagt, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, Sie zu unterstützen, ohne Sie an das Reisebüro zu verweisen, selbst wenn Sie Ihren Flug über einen Reisevermittler gebucht haben.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, während Sie sich bereits am Flughafen befinden, könnten Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft haben. Diese Informationen erhalten Sie am Schalter der Fluggesellschaft, insbesondere in Europa, wo Flüge durch die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 abgedeckt sind.
Sollten Sie gestrandet sein, haben Sie das Recht auf Unterstützung durch die Fluggesellschaft, einschließlich Hotelunterkunft, Verpflegung, Erfrischungen und Kommunikationsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, um weitere Informationen zu erhalten.
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Konkurses der Fluggesellschaft annulliert wird, hängt die Möglichkeit einer Rückerstattung von rechtlichen Verfahren ab, die je nach dem Land, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat, variieren können. In der Regel handelt es sich um langwierige Gerichtsverfahren, die zu Verzögerungen oder sogar zur Nichterstattung führen können. In solchen Fällen können Sie sich an Ihren Versicherer oder Kartenaussteller wenden, um zu prüfen, ob diese die Kosten übernehmen.
Opodo wird Sie schnellstmöglich unter der E-Mail-Adresse kontaktieren, mit der Sie die ursprüngliche Buchung vorgenommen haben, um Ihnen Informationen über Alternativen und/oder Rückerstattungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass Opodo-Mitarbeiter Ihnen möglicherweise bei der Rückerstattung nicht behilflich sein können, wenn Opodo sich zuvor nicht mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat.
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