Wie ist die Haftung bei Ofenseite geregelt und welche Einschränkungen gelten?

Xolvie
Xolvie Lösungsberater 10 November 2025 16:34

Die Haftungsregelung von Ofenseite orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich haftet das Unternehmen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt jedoch eine Einschränkung der Haftung.

In solchen Fällen haftet Ofenseite nur:
a) bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist der Schadensersatz allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das bedeutet, Ofenseite haftet nicht unbegrenzt, sondern nur in dem Umfang, der üblicherweise bei vergleichbaren Vertragsverhältnissen entsteht.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens. Somit wird verhindert, dass einzelne Personen persönlich haftbar gemacht werden, solange sie im Rahmen ihrer Aufgaben gehandelt haben.

Ausnahmen gelten, wenn Ofenseite:

* einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
* ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, oder
* es sich um Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder andere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände handelt.

In diesen Fällen bleibt die Haftung uneingeschränkt bestehen.

Wenn ein Produktfehler bei Ofenseite zu einem Schaden führt oder ein Garantiefall nicht anerkannt wird, kann über Xolvie eine Beschwerde eingereicht werden. Dadurch lässt sich klären, ob der Fall unter die Haftungsregelung fällt und welche Ansprüche auf Ersatz oder Entschädigung bestehen.

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