Der Fernseher von Media Markt ging kurz nach Ablauf der Garantie kaputt

Der Fernseher von Media Markt ging kurz nach Ablauf der Garantie kaputt
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18 Januar 18:26
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Ich habe am 15.03.2023 in einer MediaMarkt‑Filiale einen Samsung Fernseher des Modells 65Q70B für etwa 30.000 TL gekauft und das Gerät seitdem in Antalya, Muratpaşa, in normalem Haushaltsgebrauch genutzt. Nur etwa sechs Monate nach Ablauf der Garantie trat im September 2025 ein Paneldefekt auf, der sich als grüne vertikale Linie auf dem Bildschirm zeigte. Der von Samsung beauftragte autorisierte Kundendienst stellte einen Paneldefekt fest und teilte mir mit, dass für die Reparatur 34.000 TL zu zahlen seien. Angesichts der Tatsache, dass ich für den Fernseher selbst rund 30.000 TL bezahlt habe, empfinde ich einen derart hohen Reparaturbetrag für einen grundlegenden Defekt, der so kurz nach Ablauf der Garantie auftritt, als völlig unangemessen. Dieser Defekt hat mich sowohl enttäuscht als auch ernsthaft an der Qualität und Langlebigkeit des Produkts zweifeln lassen. Im Rahmen meiner Kontakte mit dem Samsung‑Kundendienst und dem autorisierten Service wurde mir zwar ein Preisnachlass auf die Reparaturkosten angeboten, jedoch bin ich nicht in der Lage, selbst den ermäßigten Betrag zu tragen. Ich habe mich vor zwei Jahren bewusst für ein Samsung‑Gerät entschieden und dafür mehr bezahlt als für andere Marken, weil ich auf die Qualität der Marke vertraut habe, von einer langjährigen, störungsfreien Nutzung ausgegangen bin und im Falle eines Defekts erwartet habe, dass Samsung zu seinem Produkt steht. Diese Erwartungen haben sich in meinem bisherigen Verlauf leider nicht erfüllt. Ich halte es für nicht akzeptabel, dass ein Fernseher in dieser Preisklasse in so kurzer Zeit einen Paneldefekt entwickelt und nahezu der ursprüngliche Kaufpreis für eine Reparatur verlangt wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich Samsung eindringlich, meine Situation zu berücksichtigen und eine kundenorientierte Lösung anzubieten. Konkret fordere ich eine kostenlose Beseitigung des Defekts oder, bevorzugt, den Austausch des Geräts, sowie eine erneute Überprüfung der geforderten Reparaturkosten im Sinne der Kundenzufriedenheit.

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