Ich habe das Dyson V12 Staubsaugermodell etwa im Januar 2024 über die offizielle Website von Dyson gekauft. Nach kurzer Zeit traten an den runden, violetten Kunststoffteilen im Kopfbereich, die mit dem Behälter verbunden sind, teilweise Absplitterungen auf, und dieses Problem besteht seit etwa sechs Monaten. Durch das Absplittern dieser Teile hat die Saugkraft meines Geräts deutlich nachgelassen; meine Recherchen haben ergeben, dass der Saugkraftverlust auf Luftaustritt an dieser Stelle zurückzuführen ist.
Daraufhin rief ich den Dyson-Kundendienst an und schilderte die Situation ausführlich: Ich erklärte, dass der Staubsauger nicht mehr so gut saugt wie zuvor, dass die violetten Kunststoffteile Luft durchlassen und dass ich diese Teile für fehlerhaft halte. Trotz meiner Schilderungen erhielt ich keine Unterstützung; man teilte mir mit, dass ich das Gerät zum technischen Service schicken müsse und dass dies kostenpflichtig sei. Da es sich um einen Garantiefall handelt und ich das Problem als Produktions‑ bzw. Qualitätsfehler betrachte, fühle ich mich durch die Forderung einer Gebühr benachteiligt und habe keine Lösung für mein Problem erhalten.
Zusätzlich habe ich ein neues Problem mit dem Behälter. Früher hatte ich ein Problem mit dem Abbrechen des roten Kunststoffteils im Behälter, das durch ein neues Teil ersetzt wurde. Nach diesem Austausch sitzt der Deckel an der Öffnung des Behälters jedoch nicht mehr exakt, und ich befürchte, dass dort Staub entweichen könnte. Als ich heute mit einer Kundenberaterin darüber sprach, wurde mir erneut mitgeteilt, dass sie nicht weiterhelfen können und ich nur ein neues Teil gegen Bezahlung erwerben könne.
Ich fordere, dass Dyson das fehlerhafte violette Kunststoffteil im Kopfbereich, das mit dem Behälter verbunden ist, sowie das nicht richtig schließende Behälterteil kostenlos austauscht und die Saugkraft und Staubdichtigkeit des Staubsaugers wieder auf das Leistungsniveau des ersten Tages bringt. Ich bestehe darauf, dass die erlittene Benachteiligung im Rahmen der Garantie, ohne dass ein Nutzerfehler angenommen wird, behoben wird und dass der Vorgang im Sinne der Kundenzufriedenheit abgewickelt wird.
Kommentare