Wenn du ein mangelhafte Produkt bei dm erworben hast und den Kassenbon nicht mehr hast, basiert dein Recht auf der gesetzlichen Gewährleistung – und das ist unabhängig vom Beleg. Du musst lediglich einen glaubwürdigen Nachweis über den Kauf erbringen, zum Beispiel durch einen Kontoauszug, einen Kreditkartenbeleg oder sogar durch die Aussage eines Zeugen.
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf tritt die Beweislastumkehr in Kraft – im ersten Jahr muss dm nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
Setze dich mit dem beschädigten Produkt direkt mit dem Kundenservice von dm in Verbindung oder besuche eine Filiale, idealerweise mit deinem Auszahlungsbeleg oder Kontoauszug. Der Kundenservice ist via E-Mail unter servicecenter@dm. de oder telefonisch unter +49 800 365 8633 von Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar.
Alternativ kannst du das Kontaktformular auf dm. de ausfüllen oder dein Anliegen persönlich im Geschäft vorbringen – dies ist Teil der gesetzlichen Verpflichtung zur Nacherfüllung. Sollte dm dennoch ablehnen, solltest du Widerspruch einlegen, am besten schriftlich und unter Verweis auf § 437 BGB. Du hast das Recht auf Reparatur, Austausch, Minderung oder Rücktritt. Bewahre alle Dokumente auf – Kontoauszüge, Screenshots oder Zeugenaussagen – und weise gegebenenfalls auf Verbraucherschutzorganisationen hin, falls keine Einigung erzielt werden kann.
