am heutigen Tag habe ich in der dm-Filiale in 42697 Solingen, Düsseldorfer Str. 46–48 eingekauft. Während meines Besuchs fuhr eine Kundin ihren Hund im Einkaufswagen durch den Markt. Auf meine Nachfrage bei einem Mitarbeiter, ob dies zulässig sei, wurde mir mitgeteilt, dass Hunde im Einkaufswagen mit in den Markt dürfen, nur nicht auf dem Boden laufen sollen. Ich empfinde diese Handhabung aus hygienischer Sicht als völlig unangebracht, insbesondere weil ich in denselben Einkaufswagen auch Lebensmittel und andere Körperpflegeprodukte lege. Aus meiner Sicht widerspricht es einem sauberen und verantwortungsvollen Umgang mit Kunden, Tiere in Einkaufswagen zuzulassen, in denen später Esswaren transportiert werden. Ich bitte daher ausdrücklich darum, dass in Ihrer Filiale grundsätzlich untersagt wird, Hunde in Einkaufswagen zu setzen, und dass Sie mir mitteilen, wie Sie mit dieser Beschwerde umgehen und welche Maßnahmen die Filialleitung hierzu ergreift. Unabhängig davon werde ich das Ordnungsamt über den Vorfall und die Aussage Ihres Mitarbeiters informieren.
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