Avis hat nach 1,5 Jahren Geld von meiner Kreditkarte abgebucht.
Im August 2024 habe ich am AVIS-Standort Istanbul Flughafen (İstanbul Havalimanı) unter der Vertrag-Nr. 703452433 / CNF: 04841562TR5 ein Fahrzeug der Kategorie Ford Kuga Titanium 1.5L Ecoboost (Kennzeichen 34 *** 305) im Zeitraum vom 02.08.2024, 17:28 Uhr bis 30.08.2024, 08:13 Uhr angemietet. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 60.311,35 TL, darin enthalten waren unter anderem 2.702 TL für Autobahn- bzw. Mautgebühren, die ich vollständig bezahlt habe. Trotz der bereits abgerechneten und bezahlten Mautkosten wurde jetzt, Monate nach Beendigung der Anmietung, ohne jede vorherige Information, ohne Rechnung und ohne Beleg erneut ein Betrag von 1.370 TL von meiner Kreditkarte abgebucht. Von dieser Abbuchung habe ich ausschließlich durch die automatische SMS meiner Bank erfahren. Eine Mitteilung oder Erläuterung seitens AVIS erfolgte nicht, und auf meine Kontaktversuche reagiert die AVIS-Station bzw. der Kundenservice bislang nicht. Besonders ärgerlich ist, dass ich mit AVIS bei einer früheren, sehr ähnlichen Anmietung bereits ein nahezu identisches Problem hatte. Damals wurden mir ebenfalls Monate nach der Miete erneut „Autobahngebühren“ belastet, ich habe widersprochen und die detaillierten Mautdurchfahrtsprotokolle angefordert. Nach der Prüfung wurde mir damals schriftlich bestätigt, dass ich im Recht bin, und der zu Unrecht abgebuchte Betrag wurde im Januar 2025 zusammen mit einer Entschuldigung wieder zurückerstattet. Nun erlebe ich denselben Vorgang erneut, diesmal wieder in Bezug auf die Mautkosten dieser Anmietung. Ich erwarte, dass die erneute Abbuchung von 1.370 TL umgehend vollständig rückgängig gemacht wird, mir eine transparente und endgültige Aufstellung aller zu dieser Anmietung gehörenden Autobahn- und Mautgebühren mit offiziellen Nachweisen über tatsächliche Durchfahrten zur Verfügung gestellt wird und ich eine schriftliche Bestätigung erhalte, dass zu dieser Miete keine weiteren nachträglichen Belastungen mehr vorgenommen werden. Zudem erwarte ich eine Erklärung, weshalb trotz des bereits früher bestätigten Fehlers und der damaligen Entschuldigung erneut eine unberechtigte Nachbelastung vorgenommen wurde.
Sehr geehrte/r Bueç U., zunächst danken wir Ihnen, dass Sie Kontakt mit AVIS aufgenommen haben. Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir sämtliches Feedback, Wünsche und Anregungen von Ihnen ernsthaft aufnehmen und prüfen werden, und dass uns diese Rückmeldungen dabei helfen, die von Ihnen zukünftigen Fahrzeuganmietungen zu verbessern. Zu dem von Ihnen gemeldeten Anliegen wurde bereits eine Rückmeldung an Sie gesendet. Wir danken Ihnen, dass Sie AVIS gewählt haben, und möchten Ihnen mitteilen, dass wir stets gerne für Sie da sind. Mit freundlichen Grüßen AVIS Kunden‑Erlebnis‑Team






