Während meines Fluges am 15. April um 01:40 Uhr von Istanbul nach Kuala Lumpur habe ich trotz einer im Voraus bestätigten Rollstuhlassistenz sowie eines entsprechenden ärztlichen Berichts keine Unterstützung erhalten. Obwohl ich zusätzlich als Passagierin mit einem Baby reise und dies sowohl angegeben hatte als auch im System ersichtlich war, wurde mir mit der Begründung „mit Baby können wir keine Hilfe leisten“ jegliche Unterstützung verweigert. Ich wurde gezwungen, mein Baby selbst zu tragen und zu Fuß zu gehen. Meinen Kinderwagen sowie mein Gepäck konnte ich nur mit Hilfe eines anderen Passagiers ins Flugzeug bringen.
Im Flugzeug wurde mein Kinderwagen im Bereich gegenüber der Eingangstür zusammen mit einem Crewmitglied zerlegt und in eine Tasche verpackt. Nachdem ich mein Baby herausgenommen hatte, wurde der Kinderwagen von der Kabinencrew im Gepäckfach verstaut. Nach der Landung wurde mir der Kinderwagen aus dem Gepäckraum zurückgebracht, jedoch fehlte ein wichtiges Verbindungsstück, das sich ursprünglich in der Tasche befand. Es wurde behauptet, das Teil sei möglicherweise in Istanbul geblieben, was jedoch nicht möglich ist, da sich der Kinderwagen bis zum Einstieg bei mir befand und dies auch durch Kameras überprüft werden kann.
Trotz Durchsuchung des Flugzeugs und des Frachtraums konnte das fehlende Teil nicht gefunden werden. Ich stand anschließend mit meinem 2 Monate alten Baby und meinem Gepäck ohne funktionsfähigen Kinderwagen da. Am Flughafen Kuala Lumpur wurde ich in einen speziellen Wartebereich gebracht und musste dort etwa 5 Stunden warten. Da ich keinen Kinderwagen hatte, konnte ich mich kaum bewegen und nicht einmal etwas essen gehen. Mein Baby war hungrig und weinte ständig, und durch den Stress hatte ich weniger Milch.
Der Kinderwagen war neu und einwandfrei. Ohne das fehlende Teil ist er jedoch unbrauchbar, und da dieses Teil nicht separat erhältlich ist, bin ich gezwungen, einen neuen Kinderwagen zu kaufen. Die Rechnung habe ich bereits Turkish Airlines vorgelegt.
Obwohl mir mitgeteilt wurde, dass der Vorfall dokumentiert wurde und ich bereits am Flughafen Kuala Lumpur eine Gepäckunregelmäßigkeitsmeldung erstellt habe, wurde mir später mitgeteilt, dass keine Entschädigung gezahlt werde, da ich angeblich nicht zum Gepäckschalter gegangen sei. Unter den gegebenen Umständen war es jedoch unmöglich, mit einem Baby und ohne Kinderwagen zusätzliche Wege zurückzulegen.
Ich fordere, dass das verlorene Teil meines Kinderwagens umgehend gefunden wird. Sollte dies nicht möglich sein, verlange ich die vollständige Erstattung des Kaufpreises meines Kinderwagens. Zudem erwarte ich eine schnelle, schriftliche Stellungnahme sowie die Berücksichtigung der erheblichen physischen und psychischen Belastung, die ich während dieser Reise erlitten habe.
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