Hallo,
Nach meinem Flug mit THY von Mardin über Istanbul nach Paris (07.07.2023) habe ich mein Gepäck am Flughafen Paris CDG beschädigt erhalten. Ich habe online über die Website von THY eine Anfrage zur Schadensregulierung gestellt.
Nach der Bewertung wurde mir mitgeteilt, dass ich bei den Lost and Found Büros an den Gepäckabholstellen am Flughafen einen Schadensbericht hätte erstellen lassen müssen. Aufgrund des fehlenden Berichts wurde mein Entschädigungsantrag abgelehnt.
Ich denke, dass die Bewertung nicht ausreichend detailliert war. Außerdem verstehe ich, dass die Kommunikation mit dem zuständigen Büro am Flughafen nicht ausreichend war. Bevor ich den Flughafen verließ, habe ich das betreffende Büro kontaktiert und mit einer zuständigen Dame gesprochen. Sie sagte, dass sie keine Maßnahmen ergreifen könne und dass die Beschwerde oder der Entschädigungsantrag online gestellt werden müsse. Als ich nach der Notwendigkeit eines Berichts fragte, sagte sie, dass dieser Schritt nicht erforderlich sei. Sie sagte, dass es ausreiche, Fotos meines Gepäcks zu machen und eine Anfrage über die Online-Plattform zu stellen.
Daher akzeptiere ich nicht, dass mein Antrag aufgrund von unternehmensinternen Abläufen abgelehnt wird. Wenn es für notwendig erachtet wird, bin ich der Meinung, dass die Überprüfung der Sicherheitskameraaufnahmen am Flughafen meine Berechtigung beweisen wird.
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