Am 01.09.2023 um 07:50 Uhr hatte ich einen Flug von Istanbul nach Basel mit THY. Aufgrund der Langsamkeit an den Check-in-Schaltern konnte ich das Flugsteig erst 15 Minuten vor Abflug erreichen. Obwohl der Mitarbeiter am Gate D2 mich gesehen hat, schloss er das Gate und verhinderte meinen Einstieg ins Flugzeug. Ich hatte zwei Gepäckstücke an Bord, und es scheint, dass die Entscheidung, das Gate 15 Minuten vor Abflug zu schließen, bereits eine halbe Stunde vorher getroffen wurde. Als ich am Gate ankam, hatte ich immer noch die Möglichkeit, an Bord zu gehen, aber aufgrund des Verhaltens und der Entscheidung des Mitarbeiters konnte ich meinen Flug nicht antreten. Zudem drohte er mir mit der Polizei, weil ich auf mein Recht bestand, an Bord zu gehen. Dabei wäre ich die Person, die die Polizei hätte rufen sollen. THY hat praktisch mein Ticket einbehalten und mir erheblichen materiellen und immateriellen Schaden zugefügt. Ich verstehe nicht, welche Politik es ist, ein Studententicket zu verkaufen und den Studenten dann so im Stich zu lassen. Als Passagier konnte ich nicht einmal mein Beschwerderecht ausüben, da ich keinen Zugang zu den Kameraaufzeichnungen und den Informationen des Personals hatte. Es wurde mir kein zufriedenstellender Beweis für meine Nichtaufnahme ins Flugzeug vorgelegt. Es muss nachgewiesen werden, wie viele Minuten vorher die Entscheidung getroffen wurde, den Passagier nicht an Bord zu lassen. Das Verhalten des Personals am Gate ist ebenfalls ein Beschwerdegrund.
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