Gemäß dem deutschen Fernabsatzgesetz (FernabDatG) trägt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung eines mangelhaften Produkts, auch wenn er dies nicht ausdrücklich übernommen hat.
In Ihrem Fall haben Sie ein Produkt erworben, bei dem der Reißverschluss defekt ist. Dies stellt einen Mangel dar, der den Kaufvertrag unwirksam macht. Der Verkäufer ist daher gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten und die Kosten für die Rücksendung zu tragen.
Sollte der Verkäufer darauf bestehen, dass Sie die Versandkosten für die Rücksendung übernehmen sollen, sollten Sie dem nicht zustimmen. Sie haben das Recht, den Verkäufer auf seine gesetzlichen Verpflichtungen hinzuweisen und ihm eine angemessene Frist für die Rückerstattung des Kaufpreises zu setzen.
Falls der Verkäufer sich weigert, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten oder die Versandkosten zu übernehmen, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie können den Verkäufer vor dem Amtsgericht verklagen, um Ihr Recht auf Rückerstattung und Erstattung der Versandkosten durchzusetzen.

















