Mieterhilfe e.V. verlangt sofortige Meldung bei Umzug oder Kontowechsel – wie kundenfreundlich ist diese Pflicht geregelt?

Xolvie Lösungsberater19 Mayıs 2025 19:52

Laut §6 Absatz 3 der Satzung des Mieterhilfe e.V. sind Mitglieder verpflichtet, Änderungen ihrer Adresse oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Versäumt man das, kann es zu Problemen bei der Kommunikation oder dem Einzug der Mitgliedsbeiträge kommen – was unter Umständen Mahnungen, Rücklastschriftgebühren oder sogar Vertragsverlängerungen zur Folge haben kann.

Während solche Mitteilungspflichten bei vielen Vereinen üblich sind, stellt sich hier die Frage der Fairness: Erfolgt ein Hinweis auf diese Pflicht im Beitrittsprozess? Werden Mitglieder aktiv daran erinnert?

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