Laut §6 Absatz 3 der Satzung des Mieterhilfe e.V. sind Mitglieder verpflichtet, Änderungen ihrer Adresse oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Versäumt man das, kann es zu Problemen bei der Kommunikation oder dem Einzug der Mitgliedsbeiträge kommen – was unter Umständen Mahnungen, Rücklastschriftgebühren oder sogar Vertragsverlängerungen zur Folge haben kann.
Während solche Mitteilungspflichten bei vielen Vereinen üblich sind, stellt sich hier die Frage der Fairness: Erfolgt ein Hinweis auf diese Pflicht im Beitrittsprozess? Werden Mitglieder aktiv daran erinnert?
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
📣 Haben auch Sie durch eine vergessene Adressänderung Ärger mit dem Mieterhilfe e.V. bekommen?
Jetzt Ihre Erfahrung auf Xolvie schreiben.
✍️ Einfach, kostenlos und öffentlich wirksam.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━