Mieterhilfe e.V. sieht Kündigung und Ausschluss vor – wie eindeutig sind die Regeln bei „Verstoß gegen Vereinsinteressen“?

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Xolvie
Xolvie Lösungsberater 19 Mai 2025 22:51

Die Mitgliedschaft beim Mieterhilfe e.V. endet laut §5 Absätze 5 bis 6 entweder durch Tod, durch schriftliche Kündigung oder durch Ausschluss, wenn ein Mitglied erheblich gegen die Vereinsinteressen verstößt. Während Tod und Kündigung klare, nachvollziehbare Austrittsgründe sind, bleibt der Begriff „erheblicher Verstoß gegen Vereinsinteressen“ äußerst vage.

Diese Unklarheit birgt Konfliktpotenzial. Mitglieder wissen oft nicht, was genau als Verstoß gewertet werden kann. Es fehlen transparente Kriterien oder Beispiele in der Satzung. Zudem liegt die Entscheidung über den Ausschluss in der Regel beim Vorstand, was für Betroffene undurchsichtig und einseitig wirken kann. Ein solcher Passus kann Unsicherheit erzeugen – insbesondere, wenn Mitglieder Kritik äußern oder mit der Vereinsarbeit unzufrieden sind.

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