Inlingua Sprachschule Stuttgart Beschwerde wegen verweigerter Prüfungsgebühr-Rückerstattung
Ich habe mich für die Deutsch B2-Prüfung angemeldet, aber 5 Tage vor der Prüfung habe ich mitgeteilt, dass ich nicht daran teilnehmen kann. Ich habe um eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr gebeten, da ich die Prüfung nicht ablegen konnte. Jedoch erhielt ich widersprüchliche Antworten von 2 verschiedenen E-Mails. Zuerst wurde mir mitgeteilt, dass mein Name von der Liste gestrichen wurde, aber keine Rückerstattung möglich sei. Später bemerkte ich in einer anderen E-Mail, dass 29,75 Euro von der Prüfungsgebühr abgezogen und der Restbetrag erstattet werden würde. Obwohl mein Name vor der Prüfung von der Liste gestrichen wurde und ich nicht teilgenommen habe, habe ich erneut eine Nachricht an die Einrichtung geschickt und um eine Rückerstattung gebeten. Diesmal wurde mir mitgeteilt, dass eine Rückerstattung nicht möglich sei und ich zu spät reagiert hätte. Trotz meines Einspruchs wurde mir die Gebühr für eine nicht abgelegte Prüfung abgezogen und nicht erstattet. Die Sekretärin behauptet, dass ich die Bedingungen unterschrieben habe. Ich habe jedoch das entsprechende Dokument bei mir und darin gibt es keinen solchen Artikel. Zudem wurde ich bei der Anmeldung zur Prüfung nicht vom Personal darüber informiert.






