Garanti BBVA Bonus-Karte unverhältnismäßige Jahresgebühr
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückerstattung der Jahresgebühr für meine Garanti Bonus-Karte mit der Endziffer 8011 in Höhe von 583,00 ₺, wie sie auf der Abrechnung vom März ausgewiesen ist. Die Begründung hierfür lautet wie folgt:
Gemäß § 31 Absatz 3 des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 6502 vom 22. März 2014 sind Kartenherausgeber verpflichtet, Verbrauchern mindestens eine Kreditkarte ohne Jahresgebühr oder ähnliche Gebühren anzubieten.
Nach § 6 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher Nr. 4077 (Gesetz über unfaire Vertragsbedingungen), in der durch das Gesetz Nr. 4822 geänderten Fassung, steht die von Ihrer Bank erhobene Jahresgebühr in keinem Verhältnis zu einer tatsächlichen Leistung. Da die betreffende Vertragsbedingung vorformuliert und Bestandteil des Standardvertrags ist, konnte deren Inhalt weder beeinflusst noch verhandelt werden. Es handelt sich somit um eine unfaire Vertragsbedingung.
Nach dem Hauptentscheid Nr. 2011/4736 des 13. Zivilsenats des Obersten Berufungsgerichts und dem rechtskräftigen Urteil Nr. 2011/11579 ist die strittige Jahresgebühr gemäß § 125 des Schuldrechtsgesetzes und dem Beschluss Nr. 2010/1-93-88 der Vollversammlung der Rechtsanwaltschaft zu erstatten. Es besteht somit eine eindeutige Regelung zur Rückerstattung abgezogener Gebühren.
Ich bitte höflich darum, die notwendigen Schritte zur Rückerstattung der Jahresgebühr in Höhe von 583,00 ₺ einzuleiten. Andernfalls werde ich gezwungen sein, mich diesbezüglich an die zuständigen Behörden wie den Bankenverband und die Verbraucherschlichtungsstelle über das E-Government zu wenden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ich meine Karte gerne nutze und es mir daher wichtig ist, diese Angelegenheit auf gütlichem Wege zu klären.
Mit freundlichen Grüßen,



