Bei meinem Citroën Ami ist das Elektrokabel beschädigt. Diese Beschädigung ist auf das Design des Fahrzeugs und den unzureichend vorgesehenen Platz zum Verlegen der Kabel zurückzuführen. Als ich mit meinem Fahrzeug, das sich noch innerhalb der Garantiezeit befand, den Citroën-Service in Sakarya aufsuchte, teilten sie mir mit, dass die Garantie abgelaufen sei. Sie behaupteten, die Garantie würde ab dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs und nicht ab dem Kaufdatum beginnen. Dabei hatte ich das Auto als Neuwagen gekauft und die Garantie war noch nicht abgelaufen, da noch keine zwei Jahre vergangen waren. Sie akzeptierten den Designfehler des Kabels nicht und schoben die Beschädigung auf äußere Einflüsse. Momentan stellt das Kabel ein offenes Risiko dar, und ich muss mein Fahrzeug mit diesem beschädigten, freiliegenden Kabel aufladen. Ich muss das Auto weiterhin nutzen. Wenn es zu einem negativen Vorfall kommt, wie wird Citroën dies erklären – als äußeren Einfluss?
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